Besser als doppelte Eingabe: Daten übertragen!

Angestellte im Büro

Es gibt viele Quellen für Daten, die es sich lohnt, mit IN-FORM auszutauschen. Wenn Sie automatisch Daten in die Positionsbearbeitung übernehmen möchten, ist das Zusatzmodul Schriftstückimport/-export* das Richtige für Sie.

Greifen Sie per OCI oder IDS auf den Onlineshop Ihres Großhändlers zu. Sehen Sie die Verfügbarkeit und Ihre individuellen Einkaufspreise der Artikel. Übertragen Sie die Daten aus dem Warenkorb des Onlineshops direkt in ein Schriftstück und reduzieren Sie Ihren Bestellaufwand. Dateiaustausch im UGL-Format inklusive. Eine Grafik verdeutlicht die Zusammenhänge. Weitere Informationen zur Onlineanbindung an Ihre Großhändler finden Sie hier.

MAREON ist ein Service-Portal für die Immobilienwirtschaft im Internet. Es dient der automatisierten Abwicklung von Geschäftsprozessen und richtet sich in erster Linie an Wohnungsunternehmen sowie deren Handwerker. Mit der MAREON-Schnittstelle übermitteln Sie diese ganz einfach per Mausklick online!

Erstellen Sie XRechnungen einfach aus IN-FORM! Ab dem 27. November 2020 sind alle Auftragnehmer verpflichtet, ihre Rechnungen ab einem bestimmten Rechnungsbetrag ausschließlich elektronisch an Behörden zu übermitteln. Mit IN-FORM können Sie mit wenigen Klicks eine XRechnung an öffentliche Auftraggeber übertragen.

Andere Quellen zum Datenimport können sein: Stücklisten aus CAD-Programmen, Onlinekonfigurator Bad oder ein Heizungsrechner für Ihre Kunden, oder schlichte Textdateien im CSV oder TXT-Format. Mit Hilfe eines kleinen Konverterprogrammes erzeugen Sie automatisch Ihr Angebot.

Unverbindliche Beratung anfordern

Sie setzen IN-FORM ein?

In der IN-FORM-Hilfe (F1) ist der praktische Einsatz des Zusatzmodules Schriftstückimport/-export im Detail beschrieben.

*Onlinedienste: Die mit * gekennzeichneten Zusatzmodule enthalten Onlinedienste. Bei verschiedenen Zusatzmodulen trifft dies nur für bestimmte Funktionen zu. Voraussetzung für die Nutzung der IN-Software Onlinedienste ist ein separater, laufender Softwarepflege- und Dienstvertrag. Die Onlinedienste können nach Ablauf des Software-Pflegevertrages nicht mehr genutzt werden. Ggf. wird zusätzlich ein mengenabhängiges Nutzungsentgelt berechnet.